Beratung - Gestaltung - Vertretung
 


Kosten

Das kostet Sie nichts:
Kommen Sie unverbindlich bei uns in der Kanzlei vorbei. Schildern Sie uns Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann einen Überblick über die zu erwartenden Gebühren. Eine inhaltliche Beratung erfolgt hierbei noch nicht.
Entscheiden Sie sich dann dafür, unsere Hilfe nicht in Anspruch zu nehmen, dann rechnen wir Ihnen für dieses Gespräch nichts ab.

Kosten der Beratung
Bei einer beratenden Tätigkeit, also kein Auftreten für den Mandanten nach außen hin, sind wir gehalten, eine Honorarvereinbarung schriftlich abzuschließen.
Die zu vereinbarenden Gebühren richten sich entweder nach dem Wert der zu behandelnden Sache oder nach Zeitaufwand. Es besteht auch die Möglichkeit einer Pauschalvereinbarung. Verbleibt es bei einer ersten Beratung, können maximal EUR 190.00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens
Sofern wir hier nichts anderes vereinbart haben, werden die Angelegenheiten nach dem Wert des Streitgegenstandes abgerechnet. Bei Geldforderungen ist dieser Betrag klar. Bei anderen Ansprüchen werden wir Ihnen dies für den jeweiligen Einzelfall erklären. Aus diesem Streitwert errechnet sich dann anhand der Tabelle des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes die jeweilige Gebühr.

Bei durchschnittlichen Angelegenheiten in ihrer Schwierigkeit sowie in ihrem Umfang ergeben sich beispielhaft folgende Werte:

Streitwert bis
durchschnittliche Gebühr
zzgl. der gesetzl. MwSt.
600,00 EUR
58,50 EUR
1.000,00 EUR
110,50 EUR
2.000,00 EUR
172,90 EUR
3.000,00 EUR
245,70 EUR
5.000,00 EUR
391,30 EUR
10.000,00 EUR
631,80 EUR
20.000,00 EUR
839,80 EUR
30.000,00 EUR
985,40 EUR
50.000,00 EUR
1.359,80 EUR
100.000,00 EUR
1.760,20 EUR

Sofern höhere Gebühren abgerechnet werden müssen oder weitere Gebühren anfallen, werden wir Sie selbstverständlich zuvor darauf hinweisen.

Vertretung vor Gericht
Die hier anfallenden Gebühren richten sich ebenfalls nach dem sogenannten Streitwert. Dieser Streitwert wird dann allerdings nicht von uns bemessen, sondern durch das jeweilie Gericht festgesetzt. Die in dem jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren werden wir Ihnen vorab erläutern.

In Bußgeldangelegenheiten entstehen Gebühren, die abhängig sind vom Umfang der Tätigkeit sowie von der Höhe der Geldbuße.

In Strafsachen vereinbaren wir in der Regel Honorarvereinbarungen, deren Gebührenhöhe auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten ist.

Kostenerstattung
Bei den Gebühren, die durch unsere Vertretung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens entstanden sind, gibt es die Möglichkeit, diese vom Gegner zurück zu verlangen, wenn dieser sich bereits vor unserer Beauftragung schadensersatzpflichtig gemacht hat. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wir werden dies selbstverständlich für Sie prüfen.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ergeht durch das Gericht eine Entscheidung zu den Kosten. In der Regel werden die Kosten je nach Gewinn oder Verlust in der Sache zwischen den Parteien aufgeteilt. Bei einem vollständigen Obsiegen im Klageverfahren müssen die Gebühren von der Gegenseite erstattet werden.
Ausnahmen hierzu bestehen unter anderem in arbeitsgerichtlichen und familiengerichtlichen Auseinandersetzungen.

Sonstiges
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung im Falle bestehender Bedürftigkeit. Für Beratung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. In einem gerichtlichen Verfahren kann ein Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt werden. Über beide Möglichkeiten werden wir Sie aufklären.